18.11.2021

Förderprogramme Elektromobilität

Zur Förderung der Elektromobilität wurden auch in der zweiten Jahreshälfte neue Förderprogramme veröffentlicht oder aufgestockt.

Förderung von Lademöglichkeiten für Flotten- und Beschäftigtenfahrzeuge

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat eine neue Förderrichtlinie zur Errichtung von Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge veröffentlicht. Gefördert wird die Errichtung von Lademöglichkeiten für Flottenfahrzeuge und auch von Fahrzeugen der Beschäftigten von Unternehmen und Kommunen. Der Fokus liegt in diesem Förderprogramm somit auf nicht-öffentlichen Lademöglichkeiten. Neben dem Kauf der Lademöglichkeit werden auch der Netzanschluss sowie notwendige Arbeiten (z.B. Erdarbeiten) gefördert.

Bei Unternehmen beträgt die Förderung maximal 45.000 €, bei Kommunen gibt es keine Begrenzung. Pro Ladepunkt werden maximal 900 €, aber nicht mehr als 70 % der Gesamtausgaben gefördert. Die förderfähigen Ladepunkte dürfen eine Ladeleistung bis 22 Kilowatt besitzen. Ebenso muss der genutzte Strom zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammen.

Vor dem Beginn des Vorhabens muss die Förderung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden.

Förderung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland

Im Juli des Jahres wurden zwei neue Förderrichtlinien zur Errichtung von öffentlicher Ladeinfrastruktur durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) veröffentlicht. Zum einen sollen mit Hilfe der Fördermittel bis zum Ende des Jahres 2025 wenigstens 50.000 neue öffentliche Ladepunkte errichtet werden. Dabei werden weiterhin AC- und DC-Ladepunkte gefördert. Für die Errichtung der Lademöglichkeiten inklusive Netzanschlüsse gilt eine maximale Förderquote von 60 Prozent oder entsprechende Förderbeträge. Die Förderbeträge von Ladepunkten bis 22 kW liegen bei maximal 2.500 €. Schnellladepunkte mit einer Ladeleistung bis 100 kW werden mit bis zu 10.000 € bezuschusst. Bei Ladeleistungen von 100 kW oder mehr beträgt die Fördersumme 20.000 € je Ladepunkt. In einem weiteren Förderaufruf wird die Errichtung von bereits bestehender öffentlicher Ladeinfrastruktur gefördert. Der Ausbau von ungefähr 9.000 Ladepunkten und der dazu gehörende Netzanschluss werden bezuschusst. Unternehmen, Städte, Gemeinden, öffentliche Einrichtungen und auch Privatpersonen sind antragsberechtigt. Bestehende Ladeinfrastruktur soll mit dem Förderprogramm modernisiert werden (z.B. durch höhere Ladeleistung und mehr Ladekomfort). Dabei müssen z.B. Bezahlfunktionen aufgerüstet, der Ladekomfort erhöht oder auch die Ladeleistungen verbessert werden.

Weiterführende Links

Förderung Lademöglichkeiten für Flotten & Beschäftigte: Förderrichtlinie „Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen und Kommunen"KfW-Förderportal

Förderung öffentlicher Ladeinfrastruktur: BAV - Öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland (bund.de)