16.06.2022

Förderaufruf zur Beschaffung von Elektrofahrzeugen und Ladeinfrastruktur in Kommunen

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur unterstützt in einem neuen Förderaufruf die Beschaffung von Elektrofahrzeugen sowie der dafür nötigen Ladeinfrastruktur für kommunale Fuhrparks.

Anträge können von Kommunen, Landkreisen, kreisfreien Städten sowie Gemeinden und Gemeindeverbänden gestellt werden.

Dabei wird die Beschaffung der folgenden Fahrzeugklassen unterstützt:

  • Straßengebundene Elektrofahrzeuge der europäischen Fahrzeugklassen,
  • M1 (Pkw, u.a. zur Personenbeförderung mit max. 8 Sitzplätzen ohne Fahrersitz)
  • L2e, L5e, L6e und L7e (Leichtfahrzeuge)

Gefördert wird die Beschaffung von Neufahrzeugen, wozu aber auch Fahrzeuge mit einer vorherigen einmaligen Zulassung mit einer maximalen Laufleistung von 1.000 km zählen.

Die Förderung erfolgt als Investitionszuschuss, der sich auf Grundlage der jeweiligen Investitionsmehrausgabenberechnet. Die zuwendungsfähigen Ausgaben können über eine Tabelle des Projektträger Jülich (zuständige Stelle zur Fördermittelbearbeitung) ermittelt werden: https://www.ptj.de/lw_resource/datapool/systemfiles/cbox/5657/live/lw_file/anlage2_efa_2022_06.xlsx

Ladeninfrastruktur kann nur im Zusammenhang mit der Beschaffung von Elektrofahrzeugen beantragt werden. Dabei wird jegliche Ladeinfrastruktur gefördert, welche an das öffentliche Netz angeschlossen werden kann, inklusive aller nötigen Sicherheitskomponenten. Ebenso besteht die Möglichkeit, dass die Ladeinfrastruktur öffentlich zugänglich gemacht wird, dann gelten die Vorgaben der Ladesäulenverordnung (LSV) und der Preisangabenverordnung (PAngV)

Nicht förderfähig sind hingegen Ausgaben zur Installation, Baumaßnahmen, Netzanschluss, Betriebskosten etc.

Wichtig ist noch, in welcher Höhe die Zuwendung erfolgt. Der Förderaufruf sieht folgendes vor

  • Mindestförderbetrag von 25.000 €
  • Maximalbetrag von 500.000 €
  • Für Fahrzeuge im nicht-gewerblichen Bereich gilt eine Förderquote von 90 %
  • Für Fahrzeuge im wirtschaftlichen  Bereich gilt eine Förderquote von 40 %

Weitere Bedingungen sind

  • Ab Kauf der Fahrzeuge und der Ladeinfrastruktur müssen diese für mindestens zwei Jahre im Eigentum der Kommune bleiben
  • Betrieb der Fahrzeuge bzw. der Ladeinfrastruktur mit 100 % erneuerbaren Energien
  • Je Kommune nur ein Antrag
  • Beginn des Vorhabens auf den 01.01.2023 festgelegt (bei positiver Bescheinigung)

Alle Anträge müssen bis zum 28.07.2022 elektronisch über das Portal easy-online und zusätzlich per Post bis zum 29.07.2022 eingereicht werden.

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