Teilnahmebedingungen der „Klima-Pendel-Challenge“

1. Veranstalter

Veranstalter des CO2-Einsparwettbewerbs „Klima-Pendel-Challenge“ ist der ACE Auto Club Europa e.V., vertreten durch den Vorstand, Stefan Heimlich, Karlheinz Stockfisch, Schmidener Straße 227, 70374 Stuttgart (nachfolgend ACE).

Ausführende Stelle innerhalb des ACE ist das Fachgebiet Gute Wege, Märkisches Ufer 28, 10179 Berlin (Telefon: 030 278725-22, E-Mail: gute-wege@ace.de).

Die Teilnahme an dem Wettbewerb erfolgt auf eigene Gefahr, ist freiwillig, kostenlos und richtet sich ausschließlich nach den folgenden Teilnahmebedingungen.

2. Teilnehmende

Teilnahmeberechtigt an der Klima-Pendel-Challenge sind alle natürlichen Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben sowie über den gesamten Wettbewerbszeitraum hinweg, inkl. Prämierungsveranstaltung, beim teilnehmenden Arbeitgeber beschäftigt sind. Der ACE behält sich das Recht vor, die Teilnahmeberechtigung zu prüfen und einen Altersnachweis (z.B. durch Vorlage einer Kopie des Ausweises) anzufordern.

3. Wettbewerbszeitraum

Der Wettbewerb erstreckt sich pro Betrieb über insgesamt drei Wochen. Der exakte Wettbewerbszeitraum wird den Teilnehmer:innen vom Veranstalter in einem separaten Informationsschreiben auf elektronischem Wege mitgeteilt.

Nach Ende des Wettbewerbszeitraums eingetragene Fahrten werden nicht berücksichtigt. Zur Überprüfung dient der elektronisch protokollierte Eingang der Fahrteneintragung.

4. Teilnahme

Die Teilnahme am Wettbewerb erfolgt ausschließlich online über das auf der Webseite https://gute-wege.ace.de/klima-pendel-challenge/teilnahme/ bereitgestellte Teilnahme-Tool. Auf anderem Wege übersandte Daten zur Teilnahme werden nicht berücksichtigt.

Die Teilnahme ist kostenlos.

Voraussetzung für die Teilnahme ist eine Registrierung im Teilnahmetool unter https://gute-wege.ace.de/klima-pendel-challenge/registrierung/, inkl. des vollständigen und korrekten Ausfüllens des Registrierungsformulars, sowie die Zustimmung zu den Teilnahmebedingungen und Datenschutzbedingungen zu diesem Wettbewerb.

Der für die erstmalige Registrierung erforderliche „Unternehmenscode“ wird allen zur Teilnahme berechtigten Personen vorab von ihrem Arbeitgeber auf dem im Unternehmen üblichen Versandweg zugesandt.

Im Rahmen der Klima-Pendel-Challenge wird eine zweiteilige Panelbefragung unter allen Teilnehmer:innen durchgeführt, die sich für den Wettbewerb registrieren. Die Panelbefragung findet online statt; der Fragebogen wird an die registrierten Emailadressen aus dem Teilnahmetool gesendet. Eine zweite Erhebungswelle findet 6 Monate nach der Klima-Pendel-Challenge ebenfalls durch einen Online-Fragebogen statt. Die Befragung ist vollkommen anonym, die Teilnehmer:innen werden im Rahmen des Panel-Studiendesigns gebeten einen individuellen Code zu generieren. Dieser wird in beiden Erhebungswellen abgefragt.

5. Wettbewerbsablauf

Im Laufe des dreiwöchigen innerbetrieblichen Wettbewerbs sind die Teilnehmer:innen aufgefordert, ihre Arbeitswege und die dafür genutzten Hauptverkehrsmittel täglich möglichst lückenlos zu erfassen. Als Hauptverkehrsmittel gilt dabei folgendes:

  • Wird der Arbeitsweg nur mit einem Verkehrsmittel zurückgelegt, ist dieses das Hauptverkehrsmittel.
  • Besteht der Arbeitsweg dagegen aus mehreren Etappen, für die unterschiedliche Verkehrsmittel genutzt wurden, ist das Hauptverkehrsmittel das Verkehrsmittel, mit dem die längste Teilstrecke des Arbeitsweges zurückgelegt wird.

Folgende Hauptverkehrsmittel und dazugehörige durchschnittliche CO2-Emissionen sind im Teilnahme-Tool hinterlegt (Quelle: UBA 2021):

  1. Pkw – allein (Verbrennungsmotor): 194,41g CO2e / km
  2. Pkw – allein (Elektromotor): 75,00g CO2e / km
  3. Pkw – Fahrgemeinschaft: 97,21g CO2e / km
  4. Motorrad, Moped, Motorroller etc. (Verbrennungsmotor): 195,61g CO2e / km
  5. Motorrad, Moped, Motorroller etc. (Elektromotor): 36,00g CO2e / km
  6. Bus und Bahn (ohne Test-Ticket): 71,68g CO2e / km
  7. Eigenes Fahrrad: 9,16g CO2e / km
  8. Eigenes Pedelec / E-Bike / E-Scooter: 15,17g CO2e / km
  9. Zu Fuß: 0,00g CO2e / km
  10. Bus und Bahn (mit Test-Ticket): 71,68g CO2e / km
  11. Pedelec (Testangebot): 15,17g CO2e / km
  12. Lasten-Pedelec (Testangebot): 15,17g CO2e / km
  13. Faltrad (Testangebot): 9,16g CO2e / km
  14. Fahrrad / Pedelec + Kinder-Anhänger (Testangebot): 12,17g CO2e / km

Nach der erstmaligen Registrierung im Teilnahme-Tool sind Angaben zum regulären, d.h. außerhalb des Wettbewerbs üblichen, Arbeitsweg zu erfassen:

  • Reguläre Arbeitsweglänge in km (einfach)
  • Regulär genutztes Hauptverkehrsmittel

Während des dreiwöchigen Wettbewerbs sind täglich taggenaue Angaben zum tatsächlich zurückgelegten Arbeitsweg zu erfassen:

  • Datum
  • Zusatz (bspw. Krankheit, Homeoffice, Dienstreise, Urlaub)
  • Arbeitsweglänge in km (einfach)
  • Genutztes Hauptverkehrsmittel
  • Art der Strecke (Hin- oder Rückweg)

In der Regel sollten je Teilnehmer:in pro Tag zwei Fahrten (Hin- und Rückweg) erfasst werden.

Tage, an denen die Teilnehmenden keinen Arbeitsweg zurückgelegt haben (bspw. aufgrund von Krankheit, Urlaub etc.) werden im Wettbewerb nicht gewertet.

Die im Teilnahme-Tool erfassten Wege müssen von der teilnehmenden Person tatsächlich selbst im genannten Hauptverkehrsmittel zurückgelegt werden. Bei einem Verstoß behält sich der Veranstalter einen Ausschluss aus dem Wettbewerb vor (vgl. Ziff. 7).

6. Gewinne

Nach Ende des dreiwöchigen Wettbewerbs werden unter allen Teilnehmenden nach folgenden Kriterien in zwei Kategorien insgesamt drei Preise ausgegeben:

  1. Kategorie 1: Größte CO2-Minderung
    1. Der oder die Teilnehmer:in mit der größten CO2-Einsparung im Wettbewerbszeitraum erhält den 1. Preis
    2. Der oder die Teilnehmer:in mit der zweitgrößten CO2-Einsparung im Wettbewerbszeitraum erhält den 2. Preis
    3. Die Höhe der CO2-Einsparung errechnet sich wie folgt:
      <Durchschnittliche CO2-Emissionen eines allein genutzten Pkw mit Verbrennungsmotor> - <CO2-Emissionen der im Wettbewerbszeitraum genutzten Verkehrsmittel>
    4. Sollte bei mehreren Teilnehmer:innen am Ende des Wettbewerbszeitraums die größte bzw. zweitgrößte CO2-Einsparung vorliegen, entscheidet jeweils das Los.
  2. Kategorie 2: Häufigste Umstiegstage auf ein klimafreundlicheres Verkehrsmittel
    1. Der oder die Teilnehmer:in, der oder die im Wettbewerbszeitraum auf dem Arbeitsweg am häufigsten auf ein klimafreundlicheres Verkehrsmittel umgestiegen ist, erhält den 3. Preis.
    2. Als „Umstiegstage“ gelten im Sinne des Wettbewerbs Tage, an denen der oder die Teilnehmer:in auf dem Arbeitsweg auf ein Verkehrsmittel umgestiegen ist, welches klimafreundlicher als das üblicherweise genutzte Verkehrsmittel ist.
    3. Ein Verkehrsmittel gilt als „klimafreundlicher“, wenn es durchschnittlich geringere CO2-Emissionen verursacht als das im Teilnahmetool angegebene üblicherweise (d.h. außerhalb des Wettbewerbs) genutzte Hauptverkehrsmittel.
    4. Sollten mehrere Teilnehmer:innen am Ende des Wettbewerbszeitraums die meisten Umstiegstage aufweisen, entscheidet das Los.

Folgende Preise werden an die Gewinner:innen ausgegeben:

  1. Preis (Kategorie 1): Faltrad im Wert von ca. 720,00€ (brutto)
  2. Preis (Kategorie 1): Fahrradrucksack im Wert von ca. 78,00€ (brutto)
  3. Preis (Kategorie 2): Bahncard 25, 2. Klasse im Wert von ca. 55,70€ (brutto)

Pro Person ist maximal der Gewinn eines Preises möglich. Sollte eine Person sowohl in Kategorie 1 als auch in Kategorie 2 erst- bzw. zweitplatziert sein, erhält die Person jeweils den höherwertigen Gewinn aus Kategorie 1. Der Gewinn aus Kategorie 2 wird dann an die nächstplatzierte Person vergeben.

Die Gewinner:innen werden im Rahmen einer abschließenden Prämierungsveranstaltung betriebsintern bekanntgegeben. Diese findet jeweils eine bis maximal vier Wochen nach Wettbewerbsende im Betrieb statt.

Die Preise werden vom ACE im Rahmen der Prämierungsveranstaltung an die Gewinner:innen übergeben. Sollte ein:e Gewinner:in bei der Prämierungsveranstaltung nicht anwesend sein, übernimmt der Arbeitgeber im Nachgang der Veranstaltung die Benachrichtigung sowie die Übergabe der Preise an die Gewinner:innen.

Sollte ein:e Gewinner:in zum Zeitpunkt der Gewinnbekanntgabe im Rahmen der Prämierungsveranstaltung nicht mehr beim Arbeitgeber beschäftigt sein, wird der jeweilige Preis an die jeweils nächstplatzierte Person vergeben. Sollte ein:e Gewinner:in über die im Teilnahme-Tool angegebenen Daten nicht ermittelbar sein, wird der jeweilige Preis an die jeweils nächstplatzierte Person vergeben.

Die Gewinner:innen haben keinen Anspruch auf Auszahlung des Preises in anderen Sachwerten oder auf den Tausch des Preises gegen einen anderen Gegenstand. Die Preise sind nicht auf eine andere Person als den jeweiligen Teilnehmer übertragbar. Der ACE behält sich das Recht vor, Gewinne aus bestimmten Gründen (z.B. mangelnde Verfügbarkeit) zu stornieren und gegen einen gleich- oder höherwertigen Gewinn zu ersetzen.

7. Ausschluss, unvorhergesehene Umstände

Der ACE behält sich bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen vor, Personen vom Wettbewerb auszuschließen. Bei dem begründeten Verdacht auf Missbrauch, Manipulation oder jedwede unerlaubte oder illegale Nutzung des Wettbewerbs werden die betreffenden Teilnehmer sofort und ohne vorherige Benachrichtigung vom Wettbewerb ausgeschlossen.

Der ACE behält sich das Recht vor, den Wettbewerb ganz oder teilweise, ohne vorherige Benachrichtigung zu ändern, einzustellen oder auszusetzen. Von dieser Möglichkeit macht der ACE insbesondere dann Gebrauch, wenn der planmäßige Ablauf gestört oder behindert wird, wie etwa bei Hacker-Angriffen auf die Website, aus technischen Gründen (z.B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs nicht gewährleistet werden kann.

8. Haftung

Der ACE haftet nur für Schäden, welche durch den ACE oder einen seiner Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die fahrlässige Verletzung von Pflichten, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung sind, verursacht wurden. Diese Beschränkungen gelten nicht für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und/oder der Gesundheit oder für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Voranstehende Haftungsbeschränkungen gelten insbesondere auch für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen der technischen Anlagen und des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten oder Viren verursacht wurden.

Ferner haftet der ACE nicht für Schäden aus der Beeinträchtigung der Verfügbarkeit des Teilnahme-Tools bei nicht beeinflussbaren technischen Störungen und Ereignissen höherer Gewalt sowie Angriffen Dritter gegen das Teilnahme-Tool. Weiterhin übernimmt der ACE keine Garantie dafür, dass das Teilnahme-Tool auf dem jeweiligen Teilnehmerrechner ordnungsgemäß funktionsfähig ist.

9. Datenschutz

Der Veranstalter erhebt und nutzt die personenbezogenen Daten der Teilnehmer:innen ausschließlich im gesetzlich zulässigen Rahmen.

Um an einem Gewinnspiel teilnehmen zu können, ist es unerlässlich, die geltenden Teilnahmebedingungen und die Datenschutzerklärung zu akzeptieren. Es steht den Teilnehmer:innen jederzeit frei, per Widerruf unter gute-wege@ace.de die Einwilligung in die Speicherung aufzuheben und somit von der Teilnahme zurückzutreten. Ferner können die Teilnehmer:innen im Teilnahme-Tool auch selbst eine Löschung des Accounts und somit eine vollständige Löschung der erhobenen Daten vornehmen.

Der ACE erhebt, verarbeitet, nutzt und speichert die beim Ausfüllen des Formulars registrierten Daten der Teilnehmer für die Dauer des Wettbewerbs. Danach werden diese gelöscht. Zweck der Datenspeicherung ist die Durchführung des Wettbewerbs, d.h. insbesondere die Kommunikation mit den Teilnehmer:innen allgemein.

Für darüberhinausgehende Zwecke werden die Registrierungsdaten ohne ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen nicht verwendet.

Weitergehende Datenschutzbestimmungen des Veranstalters sind hier.

10. Schlussbestimmungen

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem wirtschaftlichen Ziel der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.

Diese Teilnahmebedingungen können jederzeit vom ACE ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden. Diese Teilnahmebedingungen können auf der Wettbewerbsseite eingesehen werden.

Stand: September 2021