22.04.2016

„Nationaler Radverkehrsplan 2020“: Projektideen bis zum 1. August 2016 einreichen!

Radfahren ist gesund und wirkt sich auch positiv auf die Umwelt und das Klima aus. Dennoch gibt es viele Menschen, die nur unregelmäßig oder gar nicht im Sattel sitzen. Ein häufiger Grund: Sie fühlen sich im dichten Straßenverkehr nicht sicher. Um dem entgegenzuwirken, sucht das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) innovative Projekte, die den  Radverkehr fördern und zur Umsetzung der Ziele des Nationalen Radverkehrsplans beitragen.

Im Fokus: Infrastruktur und sichere Mobilität für alle

Laut Zweirad-Industrie-Verband gibt es in Deutschland über 72 Millionen Fahrräder. Dennoch nutzen bei weitem nicht alle Bürgerinnen und Bürger das Fahrrad – sei es, weil sie das Radfahren nicht erlernt haben, die letzte Tour schon etliche Jahre her ist oder weil Angst und Unsicherheit überwiegen. Mit dem „Nationalen Radverkehrsplan 2020“ will das Bundesverkehrsministerium diese Probleme und Hindernisse angehen. Das Ministerium ruft dazu auf, bis zum 1. August 2016 Projektvorschläge rund um die Themenfelder „Infrastruktur“ und „Mobil sein mit dem Rad – für alle und sicher“ einzureichen. Mit geeigneten Maßnahmen sollen diese Personen das Fahrrad als Alternative zum Pkw sowie als Verkehrsmittel entdecken, mit dem jedermann individuell mobil ist.

Kampagnen, Wettbewerbe und Innovationen – für einen besseren Radverkehr

Die Modellprojekte sollten auf die Verbesserung des Radverkehrs abzielen, eine nachhaltige Mobilität sicherstellen, zur Erkenntnisgewinnung beitragen und auf andere Sachverhalte übertragbar sein. Die Förderung zielt auf Projektvorhaben, die nicht investiv sind, d.h. die ohne Investitionen in die Infrastruktur auskommen. Hierzu zählen beispielsweise Kommunikationskampagnen, Wettbewerbe sowie Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Insgesamt stehen Fördergelder in Höhe von rund 3,2 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Abhängig von der Art und Ausgestaltung des Projekts bewilligt das BMVI verschiedene Förderquoten und Höchstbeträge. Die maximale Förderlänge pro Projekt beträgt drei Jahre.

Zweistufiges Auswahlverfahren

Alle juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts können von der Projektförderung profitieren. Auch Privatpersonen können gemeinsam mit einer juristischen Person des privaten Rechts einen Projektvorschlag einreichen. In einem ersten Schritt wählen das Bundesverkehrsministerium und der „Beirat Radverkehr“ die besten Ideen aus. In einem zweiten Schritt fordern sie die verbleibenden Antragssteller zu  einer Ausarbeitung ihrer Projektskizzen auf.

Weitere Informationen zur Förderung finden Sie hier.

Hinweise und Erläuterungen zur Einreichung von Projektskizzen sind in der „Richtlinie zur Förderung von nicht investiven Maßnahmen zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans“ aufgeführt.