28.11.2018

Jobtickets und Diensträder bald steuerfrei

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Eine Gesetzesänderung mit großen Folgen: Ab 1. Januar 2019 sollen sowohl die Zuschüsse zu Jobtickets als auch Diensträder von der Steuerpflicht befreit werden. Mobilitätsleistungen werden damit für Beschäftigte und Arbeitgeber attraktiver. Einige Details werfen aber noch Fragen auf.

Gute Nachrichten für alle, die mit Bus, Bahn oder Fahrrad zur Arbeit fahren: Der Finanzausschuss des Bundestages hat am 7. November Änderungen am „Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ beschlossen. Stimmt der Bundesrat den Änderungen zu, sind ab Anfang 2019 Zuschüsse zu Jobtickets wie auch Diensträder steuerfrei.

 

Steuerfalle Jobticket?


Viele Beschäftigte in Deutschland nutzen ein Jobticket für ihren Weg zur Arbeit. Dabei handelt es sich um Tickets für Bus und Bahn, die sie über ihren Arbeitgeber beziehen. Der Arbeitgeber bestellt sie gebündelt beim lokalen Nahverkehrsunternehmen und erhält dafür Rabatt, den er an die Beschäftigten weitergibt. Viele Unternehmen zahlen außerdem einen Zuschuss zum Jobticket. Mal sind es zehn, mal zwanzig Euro im Monat, vereinzelt auch der gesamte Ticketpreis. So sind die Beschäftigten günstiger unterwegs, als wenn sie sich privat ein Ticket kaufen. Bei den Zuschüssen gibt es aber nicht selten Probleme: Liegen die Zahlungen des Arbeitgebers über der Steuerfreigrenze für Sachbezüge in Höhe von 44 Euro im Monat oder wird der Freibetrag für andere Leistungen genutzt, sind die Zuschüsse komplett steuer- und sozialabgabenpflichtig. Das verursacht hohe Abzüge, die schnell die Hälfte der Zuschüsse aufbrauchen. Alternativ ist eine Pauschalversteuerung durch den Arbeitgeber möglich. Diese Option kostet aber zusätzlich Geld und ist relativ unbekannt.


Zukünftig keine Abzüge mehr


Damit die Zuschüsse zum Jobticket zu 100 Prozent ankommen und keine Mehrkosten verursachen, ist zum 1. Januar 2019 eine Gesetzesänderung geplant. Zuschüsse zu Bahn- oder Bustickets müssen dann nicht mehr versteuert werden – egal, ob sie über oder unter 44 Euro liegen und unabhängig davon, ob es bereits andere Leistungen innerhalb der Freigrenze gibt. Ziel ist es laut Gesetzgeber, die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu fördern und so die Verkehrs- und Umweltbelastungen, die aus dem hohen Autoanteil auf den Straßen resultieren, zu verringern. Die Änderung könnte rasch Wirkung entfalten, da zahlreiche Unternehmen aufgrund der komplizierten Rechtslage davor zurückschrecken, Zuschüsse zum Jobticket einzuführen. Gleichzeitig sind viele Jobticktes ohne Zuschüsse unattraktiv, da die Rabatte der Verkehrsunternehmen häufig gering ausfallen.


Verbesserte Förderung von Diensträdern


Im Zuge der Gesetzesänderung ist noch eine weitere Besserstellung für Pendler geplant. Seit 2012 gilt das sogenannte Dienstwagenprivileg auch für Fahrräder. Seither können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern ein Fahrrad zur privaten Nutzung überlassen, im Gegenzug müssen die Beschäftigten wie beim Dienstwagen ein Prozent des Neuwertes pro Monat versteuern. Für den entstehenden geldwerten Vorteil ist das bereits eine günstige Besteuerung. Um nachhaltige Mobilität stärker zu fördern, soll die Ein-Prozent-Regelung ab Anfang nächsten Jahres bei Diensträdern komplett entfallen. Bei einem durchschnittlichen E-Bike bedeutet das eine Entlastung von gut 80 Euro im Jahr. Diensträder werden für die Beschäftigten in der Folge attraktiver, da die Einsparungen im Vergleich zum Privatkauf wachsen.


Problematische Detailregelung


Allerdings ist noch unklar, wer genau von der Neuregelung profitieren wird. Arbeitgeber geben bisher die Kosten der Diensträder fast immer über Entgeltumwandlung an die Beschäftigten weiter. Die Dienstradbranche geht davon aus, dass dies bei 90 Prozent aller aktuellen Verträge der Fall ist. Laut Gesetzestext soll die Steuerfreiheit genau dann aber nicht gelten. Voraussetzung für die steuerliche Begünstigung sei, dass die Räder „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ und damit „unentgeltlich oder verbilligt“ an die Beschäftigten weitergegeben werden. Demnach wären nur solche Diensträder steuerfrei, die entweder komplett vom Arbeitgeber gezahlt oder ohne Gehaltsumwandlung und mit einem Arbeitgeberzuschuss finanziert werden. Ein Modell, das zur zuletzt genannten Variante passt, entwickelt der ACE aktuell gemeinsam mit dem DGB.
 

Während die neue Jobticketregelung damit positive Breitenwirkung erwarten lässt, scheint dies bei der Dienstradregelung nicht der Fall zu sein, da vorraussichtlich nur wenige Beschäftigte von ihr profitieren können. Womöglich gibt es aber nochmals Änderungen bei der Auslegung des Gesetzes, die von den Landesfinanzbehörden vorgenommen wird.