07.05.2021

Förderung von elektrischen Lastenfahrrädern

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Das Förderprogramm für e-Lastenfahrräder des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle wurde aktualisiert. Für Anträge ab dem 01.03.2021 gelten überarbeitete Regelungen.
Die Förderung für e-Lastenfahrräder (Lastenpedelecs) und Lastenanhänger mit elektrischer Antriebsunterstützung beträgt jetzt 25 Prozent der Anschaffungskosten, die erforderliche Nutzlast wurde von 150 kg auf 120 kg heruntergesetzt. Vorgaben zum Mindest-Transportvolumen der e-Lastenfahrräder gibt es nicht mehr.

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