05.08.2021

Clean Vehicles Directive

Seit Anfang August 2021 gelten für öffentliche Straßenfahrzeuge neue Richtlinien zum Klimaschutz und zur Luftreinhaltung. Werden im öffentlichen Dienst und auch in bestimmten Sektoren (z.B. Wasser- und Energieversorger) Fahrzeuge gekauft, geleast oder auch angemietet, müssen feste Mengen an Fahrzeugen emissionsarm sein. Die Vorgaben gelten aber auch z.B. für Fahrzeuge im öffentlichen Personenverkehr. 
Bis zum Jahr 2025 dürfen 38,5 % der gekauften, geleasten oder angemieteten Fahrzeuge einen maximalen CO2-Ausstoß von 50 g/km besitzen. Ab dem Jahr 2026 gilt sogar die Regel, dass 38,5 % der neu beschafften Fahrzeuge einen CO2-Ausstoß von 0 g/km besitzen müssen. 
Für LKWs und Busse gelten keine konkreten CO2-Vorgaben, sie müssen lediglich mit alternativen Kraftstoffen wie Strom, Wasserstoff, Erdgas oder Bio-Kraftstoffen betankt werden. 

Weitere informationen zur Clean Vehicles Directice sind hier zu finden: 

BMVI - Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge