01.03.2016

Bundeswettbewerb „Klimaschutz im Radverkehr“: Jetzt bewerben und Förderung erhalten

Wie lässt sich der Fahrradanteil im Straßenverkehr erhöhen? Und was braucht es, damit Autofahrer bei kurzen Strecken auf das Zweirad umsteigen? Mit dem Bundeswettbewerb „Klimaschutz im Radverkehr“ sucht das Umweltministerium modellhafte Projekte, die den Radverkehr fördern und sicherer machen.

Mit frischen Ideen das Fahrrad stärken

Nur zehn Prozent der Deutschen nutzen für tägliche Wege das Fahrrad. Das Auto ist nach wie vor unangefochtene Nummer eins - selbst bei kurzen Strecken von unter fünf Kilometern, für die Fahrrad und E-Bike eigentlich ideal wären.
Das Bundesumweltministerium möchte das ändern und den Anteil des Radverkehrs in Deutschland erhöhen: Konkret sollen mit dem Bundeswettbewerb „Klimaschutz im Radverkehr“ modellhafte Projekte gefördert werden, die die Fahrradmobilität attraktiver und sicherer machen. Von Abstellanlagen für Fahrräder und Pedelecs über Lastenrad-Verleihsysteme bis hin zu Informations- und Leitsystemen für einen flüssigen Radverkehr – jede Idee ist willkommen.

Einsendeschluss: 15. April 2016

Neben Kommunen und kommunalen Eigenbetrieben können Hochschulen und Unternehmen am Wettbewerb teilnehmen und ihre Projektskizze bis zum 15. April 2016 beim Projektträger Jülich (PtJ) einreichen. Die Höhe der Förderung beträgt mindestens 200.000 Euro. Dabei kann ein Modellprojekt aus einem Vorhaben oder als Verbund mit mehreren Teilvorhaben bestehen. Die Förderung von Unternehmen erfolgt auf Basis der De-minimis-Verordnung mit bis zu 200.000 Euro.

Gesucht: Ganzheitliche Konzepte mit schneller Wirkung

Die eingereichten Projektskizzen sollten bestimmte Anforderungen des Bundesumweltministeriums erfüllen. So sollte ein Modellprojekt

  • dauerhaft angelegt und übertragbar sein,
  • mehrere aufeinander abgestimmte Maßnahmen enthalten,
  • schnell wirken und in der Regel innerhalb von ein bis drei Jahren abgeschlossen sein,
  • den Radverkehr in einem definierten Gebiet (Geschäftsstraßen, Wohngebiete,  Orts- und Stadtteile) fördern,
  • möglichst Teil eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes sein,
  • die Klimaschutzziele der Bundesregierung unterstützen.

Im zweiten Schritt wählt das Umweltministerium aus den Einsendungen diejenigen aus, die bis zum 15. August 2016 einen vollständigen Förderantrag stellen können.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des PtJ.