07.03.2018

Bundesumweltministerium fördert elektrisch unterstützte Lastenräder

© pd-f.de - Kay Katzik

Sie sind leise, schnell, praktisch und schonen die Umwelt: Lastenräder. Mit ihnen lassen sich nicht nur Kinder und große Einkäufe transportieren, auch Unternehmen – jenseits der Logistikbranche – finden Gefallen an den praktischen Helfern. Am 1. März ist eine Richtlinie des Bundesumweltministeriums in Kraft getreten, die die Anschaffung von elektrisch unterstützen Lastenrädern und -anhängern fördert.


Die sogenannte Kleinserien-Richtlinie soll klimafreundlichen Verfahren und Produkten zum Durchbruch verhelfen, die bislang ein Nischendasein fristen. Zu den fünf Technologien, die das Ministerium fördert, gehören elektrisch unterstützte Lastenfahrräder und -anhänger mit einer hohen Nutzlast und einem hohen Transportvolumen für den Lastenverkehr.


Laut Richtlinie sind folgende Anschaffungsinvestitionen förderfähig:

  • Elektrisch angetriebene Lastenräder
  • Lastenanhänger mit elektrischer Antriebsunterstützung
  • Gespann aus Lastenfahrrad und -anhänger, wobei mindestens ein Bestandteil über eine elektrische Antriebsunterstützung verfügen muss


Nicht förderfähig sind nach Angaben des Ministeriums u.a. Rikschas, d.h. Lastenräder für die Beförderung von Personen, elektrische Fahrräder und Anhänger mit einer Verkaufsfläche oder der Erwerb von gebrauchten Schwerlasträdern. Weiterhin ist zu beachten, dass lediglich Investitionen gefördert werden, die nach dem 29. November 2017 getätigt wurden. Ausschlaggebend ist das Datum auf dem Lieferungs- bzw. Leistungsvertrag.


Die Anschaffung der praktischen Helfer fördert das Bundesumweltministerium mit 30 Prozent – maximal erhalten Antragsteller 2.500 Euro pro Lastenfahrrad, -anhänger oder Gespann. Schafft ein Betrieb beispielsweise drei Lastenräder für je 8.000 Euro an, erhält er einen Förderbetrag von 7.200 Euro. Statt 23.000 Euro kostet die Anschaffung 15.800 Euro.


Von der Kleinserien-Richtlinie profitieren sowohl Unternehmen als auch Kommunen. Sie können seit dem 1. März 2018 online einen Förderantrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle stellen.


Weitere Informationen zur Förderrichtlinie